Wichtige Informationen zur Haltung von Geflügel

Wer Geflügel hält muss das melden - bei der zuständigen Abteilung des Kreises für Veterinär- und Lebensmittelaufsicht. Ihre können Sie hier suchen.

Aus veterinärmedizinischer Sicht dient die Anmeldung von Geflügel vor allem dem Schutz vor Tierseuchen. Besonders bei Erkrankungen wie der Geflügelpest ist es entscheidend, dass die Behörden wissen, wo Geflügel gehalten wird, um betroffene Bestände schnell zu informieren und notwendige Schutzmaßnahmen einzuleiten.

Die Viehverkehrsverordnung (VVVO bzw. ViehVerkV) verpflichtet daher jeden Geflügelhalter – unabhängig davon, ob er nur wenige Hühner im Garten oder einen größeren Bestand hält – seine Tiere beim zuständigen Veterinäramt anzumelden. Meldepflichtig sind Hühner, Enten, Gänse, Puten und Wachteln. Die Pflicht gilt bereits ab dem ersten Tier.

Wir möchten unsere Kunden bitten, dies im besten Fall vor Kauf oder spätestens nach Kauf zu tun. 
Wir haben das Dokument zur Erstanzeige des Tierbestandes (des Kreises Plön) beigefügt. Bitte für Ihren jeweiligen Kreis entsprechend raussuchen!

Die Meldung bildet die Grundlage für die Vergabe einer Registriernummer und die Erfassung des Bestandes durch die Veterinärbehörden.

Alle gesetzlich geltenden Informationen zur Haltung findet ihr auch hier